Erst fragen - dann graben
Immer wieder kommt es bei Bauarbeiten zu Beschädigungen der Ver- und Entsorgungsleitungen. Das muss nicht sein, es genügt ein Anruf bei den Stadtwerken, um zu erfahren, wo bestimmte Leitungen liegen und wo Vorsicht beim Baggern geboten ist.
Bei Arbeiten am oder im Erdreich städtischer und privater Flächen bzw. Grundstücken besteht immer die Gefahr, dass unterirdisch verlegte Ver- und Entsorgungsanlagen beschädigt werden. Das gilt insbesondere bei Aufgrabungen, Pflasterungen, Bohrungen, Baggern, Setzen von Masten und Stangen, Eintreiben von Pfählen, Bohrern und Dornen sowie bei Bepflanzungen.
Die wichtigste vorbeugende Sicherheitsregel ist die Erkundigungspflicht.
Werden bei Tiefbauarbeiten in Leitungsnähe die geltenden technischen Regeln und Vorschriften (DVGW GW 315) eingehalten und bestimmte vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen beachtet, ist ein Schaden auszuschließen. Das Tiefbauunternehmen muss sich rechtzeitig (mind. 14 Tage) vor Baubeginn über die Lage der Ver- und Entsorgungsanlagen im Baustellenbereich informieren.
Die Stadtwerke verpflichten sich hinreichend genaue Auskünfte zu erteilen und übergeben kostenfrei nach 14 Tagen eine Stellungnahme zu vorhandenen Anlagen. Durch die Stadtwerke werden Bestandsunterlagen übergeben.
Füllen Sie dazu bitte zunächst den
Antrag auf Leitungsauskunft
vollständig aus und senden Sie ihn zusammen mit einem Lageplan per Post, per Fax oder direkt als E-Mail an uns.
Vergessen Sie bitte nicht Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

