Öffentliches Verfahrensverzeichnis der FIT – Freizeit-, Infrastruktur- und Tourismusservice- GmbH
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben entsprechend § 4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat. Diese und weitere Angaben sind beim Datenschutzbeauftragten der Stadtwerke Schwerin GmbH für die Unternehmen der Stadtwerke-Schwerin-Unternehmensgruppe in einer umfangreichen und detaillierten Übersicht erfasst. Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, stellen wir im Folgenden wesentliche Angaben verdichtet und zusammengefasst dar. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, ob Daten zu Ihrer Person und in welchem Verfahren automatisierter Verarbeitung möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt. Ihr Recht auf Auskunft gemäß § 34 BDSG wird hierdurch nicht eingeschränkt.
1. Name der verantwortlichen Stelle
FIT Freizeit-, Infrastruktur- und Tourismus Service Schwerin GmbH
2. Geschäftsführer
Herr Peter Schorr
Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung durch die Stadtwerke Schwerin GmbH, Geschäftsführer: Herr Dr. Josef Wolf, und die SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH, Geschäftsführer: Herr Matthias Effenberger
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Ellerried 74
19061 Schwerin
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Betreiben von Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur einschließlich unmittelbar und mittelbar damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten sowie artverwandte und branchenübliche Nebengeschäfte.
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, in welchem Verfahren möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe Stellen und Fachbereiche der Unternehmen der Stadtwerke-Schwerin-Unternehmensgruppe zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.
8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.

