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Ansprechpartner
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Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesell- schaft Schwerin GmbH
Eckdrift 43 - 45
19061 Schwerin
Edith Lepa
Telefon 0385 633-1758
Telefax 0385 633-1512 edith.lepa@swsn.de

So erhalten Sie Ihren Abwasseranschluss

  1. Der Bauherr (ggf. Baufirma im Auftrag des Bauherrn) stellt einen „Antrag auf Erlaubnis zum Anschluss an eine öffentliche Entwässerungsanlage“ an die SAE.
    Das Antragsformular kann unter www.schweriner-abwasserentsorgung.de/Kundenservice/Anträge&Infos [Externer Link] heruntergeladen werden oder ist beim Kundenservice der Stadtwerke Schwerin erhältlich. Dem Antrag sind  ein Lageplan des Grundstückes sowie eine Entwässerungszeichnung beizufügen.
  2. Der Bauherr erhält die schriftliche Erlaubnis von der SAE mit entsprechenden Auflagen und einen Lageplanauszug vom Bestand der öffentlichen Entwässerungsanlagen mit dem gekennzeichneten Anschlusspunkt (in der Regel das Ende der Anschlussleitung an der privaten Grundstücksgrenze).
  3. Die Verlegung der Schmutz- bzw. Regenwasserleitung vom bezeichneten Anschlusspunkt bis zum Haus (Grundstücksentwässerungsanlage) ist durch Beauftragung einer Fachfirma durch den Bauherrn zu veranlassen und zu finanzieren.
  4. Die technische Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt bei offener Baugrube im Auftrag der SAE durch den Abnahmemeister der WAG.
    Dem Bauherrn entstehen durch die Erteilung der Erlaubnis und durch die technische Abnahme durch die WAG keine Kosten.
  5. Fragen zum Abwasseranschluss werden unter: 0385/633-1758 (bzw. FAX: 0385/633-1512) von Frau Lepa beantwortet.