SSL steht für Secure Socket Layer und bezeichnet einen anerkannten Sicherheitsstandard in Form eines Verschlüsselungsprotokolls für die sichere Authentifizierung und Datenübertragung im Internet.
Beginnend mit dem Login wird die Kommunikation zwischen Server und Benutzer mit einem symmetrischen Schlüssel geschützt. Damit wird verhindert, dass Unbefugte persönliche Daten, wie bspw. Passwörter, abfangen könnten.
Sollten Sie eine Firewall installiert haben, die verschlüsselte Daten nicht durchlässt (häufig in größeren Firmennetzen), ist ein Login unter Umständen nicht möglich.
Bei Arbeiten am oder im Erdreich städtischer und privater Flächen bzw. Grundstücken besteht immer die Gefahr, dass unterirdisch verlegte Ver- und Entsorgungsanlagen beschädigt werden. Das gilt insbesondere bei Aufgrabungen, Pflasterungen, Bohrungen, Baggern, Setzen von Masten und Stangen, Eintreiben von Pfählen, Bohrern und Dornen sowie bei Bepflanzungen.
Die wichtigste vorbeugende Sicherheitsregel ist die Erkundigungspflicht.
Werden bei Tiefbauarbeiten in Leitungsnähe die geltenden technischen Regeln und Vorschriften (z.B. DVGW GW 315) eingehalten und bestimmte vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen beachtet, ist ein Schaden auszuschließen. Das Tiefbauunternehmen muss sich rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Baubeginn über die Lage der Ver- und Entsorgungsanlagen im Baustellenbereich informieren.
Die Stadtwerke verpflichten sich hinreichend genaue Auskünfte zu erteilen und übergeben kostenfrei eine Stellungnahme zu vorhandenen Anlagen. Durch die Stadtwerke werden auch die zugehörigen Bestandsunterlagen übergeben. Für die Bearbeitung der Anfrage werden ca. 14 Tage benötigt. Das bitten wir bei Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Füllen Sie dazu bitte zunächst den
vollständig aus und senden Sie ihn zusammen mit einem Lageplan per Post, per Fax oder direkt als E-Mail an uns.
Vergessen Sie bitte nicht Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.