So erhalten Sie Ihren Hausanschluss
Die Stadtwerke Schwerin bauen Ihren Hausanschluss.
Die Hausanschlüsse Strom und Gas werden im Auftrag der Netzgesellschaft Schwerin und die Hausanschlüsse Wasser im Auftrag der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft (WAG) errichtet. Außerdem wird durch die Stadtwerke Schwerin der Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert.
Als modernes Serviceunternehmen im Querverbund bieten wir Ihnen die Strom-, Wasser-, Gas- und Wärmeversorgung im Stadtgebiet Schwerin aus einer Hand.
Wir möchten Ihnen eine Hilfestellung geben, damit die Errichtung Ihres Hausanschlusses so schnell wie möglich erfolgen kann.
1. Der Antrag
Die Strom-, Wasser-, Gas- und Wärme- versorgung im Stadtgebiet Schwerin bieten wir Ihnen aus einer Hand. Füllen Sie dazu bitte zunächst das Formblatt "Antrag zur
Wichtig: Die Vollständigkeit der Angaben.
Tipp: Stimmen Sie bitte alle erforderlichen technischen Angaben mit Ihren Installateuren ab.
Wird mehr als ein Anschluss benötigt, setzen wir vorwiegend die Mehrspartenhauseinführung (MSH) als Zentrales Anschlusssystem für die Strom-, Wasser-, Gas-, Wärme-, Breitbandkabel und Telefonleitungen ein. Ein Informationsblatt hierzu können Sie sich vorab schon
Hinweis: Formblätter der Schweriner Abwasserentsorgung (SAE) für den „Antrag auf Erlaubnis zum Anschluss an eine öffentliche Entwässerungsanlage” erhalten Sie in unseren Kundencentern.
2. Unser Angebot
Wir beraten Sie gerne vor Ort und klären alle offenen Fragen. Einen Beratungstermin
können Sie telefonisch vereinbaren.
Auf der Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir ein verbindliches Angebot und die Netzanschlussverträge Strom und Gas und senden Ihnen diese per Post zu.
Das Angebot beinhaltet die Kosten für die Verlegung der Anschlussleitungen bis in das Gebäude.
Tipp: Für Erdarbeiten (Selbstaufgrabung) auf Ihrem Grundstück können Kosten erstattet werden. Besprechen Sie diese Arbeiten bitte zuvor mit uns.
3. Die Herstellung
Bitte erteilen Sie uns schnellst
möglich den Auftrag zur Herstellung der Hausanschlüsse, damit es zu keinen Verzögerungen in Ihrem Bauablauf kommt. Um die Genehmigungen für den Straßenaufbruch und die Ausführung der Baumaßnahme in öffentlichen Verkehrswegen kümmern wir uns.
Sobald diese vorliegen, können wir beginnen. Den entsprechenden Termin sprechen wir selbstverständlich mit Ihnen ab.
Hinweis: Für die genannten Genehmigungsverfahren benötigen wir nach Auftragserteilung durch Sie eine Vorlaufzeit von etwa vier Wochen, die von uns nicht beeinflusst werden kann.
Hinweis: Der Abwasseranschluss ist im Gegensatz zu den Versorgungsleitungen auf Ihrem Grundstück Ihr Eigentum und muss demzufolge auch von Ihnen hergestellt werden.
4. Inbetriebsetzung
Die Fertigstellung der Installationsanlagen ist von den Fachfirmen (Strom, Gas, Wasser) mit den einschlägigen Formblättern bei uns anzumelden.
Damit wird garantiert, dass die Installationsarbeiten nach den gültigen Normen sowie den vorgeschriebenen Sicherheitsrichtlinien durchgeführt wurden.
Liegen uns die Fertigstellungsanzeigen der Installateure vor, werden die Zähler für die Verbrauchsabrechnung von uns eingebaut.
Hinweis: Installateure, die nicht ständig in unserem Versorgungsgebiet arbeiten, müssen sich vor Beginn der Arbeiten mit uns in Verbindung setzen.
