FAQ
1. Wann und wo kann ich Bürgerfondsanteile kaufen?
2. Welche Voraussetzungen müssen für eine Teilnahme erfüllt sein?
3. Wie hoch ist der Zinssatz für den Bürgerfonds?
4. Ab wann erfolgt die Verzinsung?
5. Werden die Zinsen aus dem Bürgerfonds versteuert?
6. Auf welche Laufzeit ist der Bürgerfonds angelegt?
7. Welche Summen kann ich beim Bürgerfonds anlegen?
8. Gibt es eine Kündigungsfrist?
9. Was ist, wenn ich kurzfristig eine Auszahlung benötige?
10. Was ist, wenn ich nach der Teilnahme am Bürgerfonds meinen Strom- oder Gasanbieter wechsle?
11. Wohin soll ich das Geld überweisen?
12. In welchem Zeitraum werden Einzahlungen angenommen?
13. Wo sollte die Bürgerfonds-Urkunde aufbewahrt werden?
14. Wie sicher ist mein Geld im Bürgerfonds?
1. Wann und wo kann ich Bürgerfondsanteile kaufen?
Die Inhaberschuldverschreibungen werden dem Anleger ab dem 1. Oktober 2011 zum Kauf angeboten. Die Zeichnungsfrist endet nach drei Monaten am 31. Dezember 2011. Es gilt das sogenannte Windhundprinzip. Ist die Gesamtsumme von EUR 500.000 gezeichnet, behalten sich die Stadtwerke Schwerin vor, die Zeichnung vorzeitig zu schließen.2. Welche Voraussetzungen müssen für eine Teilnahme erfüllt sein?
Sie müssen Kunde mit aktiver Kundennummer der Stadtwerke Schwerin GmbH oder einer Tochtergesellschaft sein.3. Wie hoch ist der Zinssatz für den Bürgerfonds?
Der Zinssatz beträgt fest 3,5 % p. a.4. Ab wann erfolgt die Verzinsung?
Die Zinsen werden ab dem Tag des Geldeinganges berechnet. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt jährlich nachschüssig zum 31.12. eines jeden Jahres und werden bis zum 10.02. des jeweils folgenden Jahres gezahlt. Die erste Zinszahlung erfolgt zum 10.02.2012.5. Werden die Zinsen aus dem Bürgerfonds versteuert?
Zinseinkünfte müssen in Deutschland versteuert werden, wenn nicht ein Freistellungsauftrag vorliegt. Bitte prüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge. Jedem Interessenten wird vor einem Erwerb der Inhaberschuldverschreibung empfohlen, sich steuerrechtlich beraten zu lassen.6. Auf welche Laufzeit ist der Bürgerfonds angelegt?
Die Laufzeit des Bürgerfonds beträgt 10 Jahre und 3 Monate bis zum 31.12.2021.7. Welche Summen kann ich beim Bürgerfonds anlegen?
Die Mindestzeichnung sind EUR 500. Darüber hinaus ist eine Erhöhung um jeweils EUR 500 bis zu einem Maximalbetrag von EUR 20.000 je Gläubiger möglich.8. Gibt es eine Kündigungsfrist?
Der Gläubiger hat nach Ablauf eines Zeitraums von 5 Jahren und im Anschluss jährlich die Möglichkeit, die vorzeitige vollständige Rückzahlung der Schuldverschreibung zum Nennwert durch die Stadtwerke Schwerin zu verlangen, wenn er dies mit einer Frist von 3 Monaten zum dann nächstmöglichen Zinsfälligkeitstermin den Stadtwerken Schwerin ankündigt.9. Was ist, wenn ich kurzfristig eine Auszahlung benötige?
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht unter Verzicht auf die Zinsen, die bisher in diesem Jahr angefallen sind.10. Was ist, wenn ich nach der Teilnahme am Bürgerfonds meinen Strom- oder Gasanbieter wechsle?
Die Stadtwerke Schwerin überprüfen regelmäßig, welchen Status alle Teilnehmer des Bürgerfonds haben. Sollte ein Wechsel erfolgen, werden die Zinssätze für die Restlaufzeit entsprechend angepasst.11. Wohin soll ich das Geld überweisen?
Die Stadtwerke Schwerin GmbH werden ein Sonderkonto einrichten. Sie werden mit den Vertragsunterlagen auch die Bankverbindungen bekommen. Das Geld überweisen Sie dann bitte ausschließlich auf dieses Sonderkonto und nutzen bitte nicht die regulären Geschäftskonten der Stadtwerke Schwerin GmbH.12. In welchem Zeitraum werden Einzahlungen angenommen?
Einzahlungen sind nach Vertragsschluss, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2011 auf das Sonderkonto möglich.13. Wo sollte die Bürgerfonds-Urkunde aufbewahrt werden?
Da es sich beim Bürgerfonds um eine Inhaberschuldverschreibung handelt, ist derjenige, der uns die Urkunde vorlegt, berechtigt die Auszahlung zu erlangen. Sie sollten einen sicheren Platz (Tresor, Bankschließfach) für Ihre Urkunde haben. Auf Wunsch bewahren wir die Urkunde für Sie in einem Bankschließfach auf. Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos für Sie.14. Wie sicher ist mein Geld im Bürgerfonds?
Die Stadtwerke Schwerin sind ein wirtschaftlich gut arbeitendes Unternehmen. Wir investieren jedes Jahr einen Millionenbetrag in Infrastruktur- bzw. Energieprojekte - und das hier vor Ort. Wir denken und arbeiten also kontinuierlich in diesen Projektdimensionen. Auch die Erträge sind durch unser ständiges Streben nach Wirtschaftlichkeit im Kerngeschäft seit vielen Jahren konstant. Wir können unser gesamtes energiewirtschaftliches Know-How bei allen Projekten des Bürgerfonds nutzen - deshalb übernehmen wir die unternehmerische Gesamtverantwortung für die Projekte und garantieren die jährliche Zinszahlung sowie die Rückzahlung des Anlagebetrages.
