Anpassung von Verträgen, an die gesetzl. Regelungen
Bekanntgabe gemäß § 29 der Niederspannungsanschlussverordnung - NAV und der Niederdruckanschlussverordnung - NDAV
Kunden, deren Rechtsverhältnis über den Netzanschluss in Niederspannung bzw. Niederdruck bereits vor dem 13.07.2005 begründet wurde, werden darauf hingewiesen, dass ihre Verträge seitens der NGS mit Wirkung zum 07.05.2007 auf die gesetzlichen Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) bzw. der Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV), beide vom 01.11.2006, umgestellt werden.

