Ihr Partner
Ansprechpartner
Ansprechpartner
Netzgesellschaft Schwerin mbH
Eckdrift 43 - 45
19061 Schwerin
Torsten Speth (techn.Ansprechpartner)
Telefon 0385 633-3622
torsten.speth@swsn.de

Verträge zu Messdienstleistungen und Messstellenbetrieb

Der Gesetzgeber hat auf der Grundlage des § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der hierzu erlassenen Messzugangsverordnung (MessZV) die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass Leistungen auf dem Gebiet des Zähler- und Messwesens auch von anderen Marktteilnehmern als dem Netzbetreiber erbracht werden können. Die Beschlusskammer 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben dafür am 09.09.2010 Standardverträge veröffentlicht.

Um Messdienstleistungen oder den Messstellenbetrieb im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) durchführen zu können, muss der Interessent entweder einen Messleistungsvertrag und / oder einen Messstellenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen, in dem die wesentlichen Bedingungen für den Messstellenbetrieb und die Durchführung der Messleistungen durch einen Dritten geregelt sind.

Die unten aufgeführten Verträge entsprechen der Anlage 3 zum Beschluss BK6-09-034/ BK7-09-001.

Der Vertrag ist in zweifacher Ausführung unterschrieben an die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) zurückzuschicken. Nachdem die Exemplare eingegangen sind, bekommt der Lieferant sein Exemplar unterzeichnet zurück.

 

 Verträge 
  Messrahmenvertrag
  Messstellenrahmenvertrag
 Anlage 1:
  Ansprechpartner
  Anlage 2:
  Auftrag zur Unterbrechung
  Anlage 3: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen
  Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom
  Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas
  Anlage 4: Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität
  Mindestanforderung an Datenumfang und Datenqualität  
  Anlage 5: An- Abmeldung von Messstellen
  Datenformular An- und Abmeldung von Messstellen
  Erläuterungsblatt An- und Abmeldung von Messstellen
  Anlage 6: Technische Stammdaten zum Zählereinbau
  Datenformular "Technische Stammdaten zum Zählereinbau"
  Erläuterungsblatt "Technische Stammdaten zum Zählereinbau"
  Anlage 7:

Ergänzende Bedingungen