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regionale Entwicklung
Bekanntmachung zu den Fernwärmepreisen
Bekanntgabe gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), Wärme für Wärmeservice und Wärmeenergie zum 01.07.2024
Infolge einer vom Statistischen Bundesamt vorgenommenen Änderung der „Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)“ passen die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) ihre Preisregelungen in den Fernwärme- und Wärmeverträgen entsprechend an, da diese von der Änderung erfassten Indizes (z. B. Erdgas bei Abgabe an Haushalte, Erdgas bei Abgabe an Handel und Gewerbe, Investitionsgüterindex) Berechnungsfaktoren in den Preisänderungsklauseln sind. Die Änderung erfolgt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2022 (BGBl. I S. 1134).
Die Neufassungen der Preisblätter für die Fernwärmeversorgung ab dem 01.07.2024 sind auf unserer Internetseite veröffentlicht und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten auch in unserem Kundencenter in der Mecklenburgstraße 1 erhältlich.
Das „Preisblatt für die Versorgung mit Wärmeenergie“ ist ebenfalls in unserem Kundencenter erhältlich.
Ihre Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)