EU-geförderte Geothermie

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten

  • www.stadtwerke-schwerin.de
  • www.meckpommstrom.de
  • www.mienstroom.de

Die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) ist bemüht, ihre Websiten im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseiten www.stadtwerke-schwerin.de, www.meckpommstrom.de und www.mienstroom.de sind laut den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V noch nicht barrierefrei.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

  • Untertitel von Videos: Videos haben keine Untertitel. Bei neu eingestellten Videos sind  wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
  • Alternativen für Audiodateien und stumme Videos: Einige Audiodateien haben keine Textalternativen.

  • Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln: Wenn die Tonspur eines aufgezeichneten Videos Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden. Dies ist derzeit nicht bei allen Videos der Fall. Bei neu erstellten Videos sind wir bemüht, Untertitel bereitzustellen.

  • Alternativtexte für Bedienelemente: Grafische Bedienelemente müssen mit Alternativtexten versehen werden. Dies ist momentan noch nicht der Fall.

  • PDF-Downloads: Downloads sollen barrierefrei sein. Derzeit sind zahlreiche auch ältere PDF-Downloads im System verfügbar und teilweise nicht barrierefrei.

  • Ohne Farben nutzbar: Über Farben vermittelte Informationen sollen auch ohne Wahrnehmung der Farbe verfügbar sein, also zusätzlich durch andere Mittel (etwa Fettung oder Einrückung) hervorgehoben sein. Die ist derzeit noch nicht der Fall.

  • Kontraste von Texten: Das Kontrastverhältnis zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe soll für Texte bei mindestens 4,5:1 liegen. Die Kontrastvorgaben werden derzeit noch nicht erfüllt.

  • Textabstände anpassbar: Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstaben-Abstände sollen sich von Nutzern und Nutzerinnen erhöhen lassen. Dies ist derzeit noch nicht der Fall.

Unverhältnismäßige Belastung

Für alle genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits im Betrieb. Die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen.


Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.01.2023 erstellt. Die Prüfung erfolgte durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit in Zusammenarbeit mit der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ). Die Erklärung wurde zuletzt am 29.09.2022 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Vielen Dank für Ihr Feedback!
Unsere Kontaktdaten:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin


Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.



Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V, Werderstr. 124, 19055 Schwerin.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: ► www.barrierefreies-web-mv.de [Externer Link]


Stand der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.01.2023 erstellt.