Pro Fahrzeugschein kann die THG-Quote einmal im Jahr ausgezahlt werden. Wurde sie für Ihr Fahrzeug noch nicht beantragt und ausgezahlt, können Sie die Klimaprämie beantragen.
Wurde die Klimaprämie von dem Vorbesitzer aber bereits beantragt und ausgezahlt, können Sie die THG-Quote leider nicht erneut beantragen.