Am 29.03.2022 hat das Landesamt für Steuern im Bundesland Rheinland-Pfalz zur Besteuerung der THG-Prämie Stellung bezogen:
"Ist das Elektroauto oder auch E-Zweirad (nur mit Fahrzeugschein) im Privatvermögen, so unterliegt die Veräußerung der THG-Quote mangels 'Anschaffung' nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft."
Unabhängig hiervon möchten wir darauf hinweisen, dass die konkrete steuerliche Situation jedes Elektroauto- oder auch E-Zweirad-Besitzers immer individuell zu beurteilen ist.
Bitte wenden Sie sich für weitere steuerrechtliche Fragen an Ihren Steuerberater, da die Stadtwerke Schwerin nicht befugt sind, steuerrechtliche Beratungen durchzuführen.