10. Wonach wird entschieden, welcher Anbieter welche weißen Flecken erschließt?
Nach der Markterkundung erfolgt die Auflistung aller offiziell unterversorgten Gebiete (siehe Punkt 1). Diese werden in regionale Ausbaugebiete zusammengefasst, sogenannte Cluster. Der geförderte Breitbandausbau in den verschiedenen Clustern wird anschließend ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung können sich Unternehmen bewerben. Bekommt ein Unternehmen den Zuschlag von der Bundesregierung erteilt, kann es den geförderten Breitbandausbau dieser weißen Flecken vornehmen.