12. Ich habe gehört, die Aufgreifschwelle für den geförderten Ausbau wurde von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s erhöht. Wieso werde ich dann nicht auch an das Glasfasernetz angeschlossen?
Im Weiße-Flecken-Förderprogramm gilt als offiziell unterversorgt, wo weniger als 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen (siehe Punkt 1). Die sogenannte Aufgreifschwelle des Minimums an verfügbarer Downloadkapazität wurde in einem Folgeprogramm – dem Graue-Flecken-Förderprogramm – heraufgesetzt. Anders als bisher werden seit dem 26.04.2021 alle Anschlüsse als förderfähig eingestuft, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken). Das bedeutet jedoch nicht, dass auch diese sofort an das Breitbandnetz angeschlossen werden. In einem ersten Schritt können Kommunen, Landkreise usw. derzeit Förderanträge für die Erschließung der grauen Flecken stellen. Der weitere Ablauf gestaltet sich analog dem Weiße-Flecken-Förderprogramm.