Wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, wird grundsätzlich eine stadtwerkeeigene, nicht durch öffentliche Gelder geförderte Glasfaserinfrastruktur durch die Stadtwerke Schwerin mitverlegt. Die anteiligen Kosten für den breiteren Graben und die zu verlegende Infrastruktur tragen die Stadtwerke Schwerin selbst. Der Bau eines offiziell nicht förderfähigen Hausanschlusses an das Glasfasernetz erfolgt in diesen Fällen ebenfalls ohne Fördermittel durch die Stadtwerke Schwerin.
15.1. Falls dann die Infrastruktur in meinem nicht offiziell förderfähigen Objekt anliegt, werde ich dann auch gleich an das Breitbandnetz angeschlossen?
Leider nein, denn im Weiße-Flecken-Förderprogramm hat der Anschluss der geförderten Objekte höchste Priorität. Erst nach Fertigstellung des geförderten Abschnittes und dessen Aktivierung, kann der eigenwirtschaftliche Anschluss der Objekte an das Glasfasernetz erfolgen. Vorab bedarf es hierzu einer Prüfung durch die Stadtwerke Schwerin, ob und zu welchen Konditionen eine eigenwirtschaftliche Erschließung erfolgen kann.
15.2. Und warum muss ich etwas bezahlen, der Graben wird doch aus öffentlichen Mitteln bezahlt?
Nur der Anschluss der offiziell als förderfähig eingestuften Objekte (siehe Punkt 1) wird mit öffentlichen Geldern gefördert. Alle weiteren Bau- und Anschlusstätigkeiten in Ergänzung zum geförderten Ausbau nehmen die Stadtwerke Schwerin eigenwirtschaftlich vor. Daraus können möglicherweise Kosten resultieren. Der Telekommunikationsvertrieb der Stadtwerke wird die betreffenden Anwohner rechtzeitig zu den eigenwirtschaftlichen Anschlussmöglichkeiten informieren.