3. Wonach wird entschieden, wo der Breitbandausbau förderfähig ist?
Im Rahmen der Markterkundung wurde die aktuelle sowie innerhalb der nächsten drei Jahre geplante Versorgung aller Objekte durch Internetanbieter abgefragt. Auf Basis dieser Rückmeldungen entstand die Liste aller weißen Flecken, für die ein geförderter Ausbau möglich ist. Es kann nur dann ein geförderter Ausbau stattfinden, wenn ein Objekt / eine Region von Seiten des Bundes offiziell als unterversorgt eingestuft wurde (siehe Punkt 1).