7. Wieso muss der Breitbandausbau mit öffentlichen Geldern bezahlt werden?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands bis Ende 2025 einen Zugang zum Gigabitnetz zur Verfügung zu stellen. Eine staatliche Förderung des dafür notwendigen Breitbandausbaus muss von der EU-Kommission genehmigt werden und ist nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe Punkt 1 und 4). Im Falle der unterversorgten weißen Flecken ist aus verschiedenen Gründen klar, dass diese ohne eine staatliche Förderung in absehbarer Zeit nicht mit schnellem Internet versorgt werden können. Diese Ungleichbehandlung im Zugang zu notwendiger Infrastruktur will die Bundesregierung über den geförderten Breitbandausbau ausgleichen. Darüber hinaus wurde das „Recht auf schnelles Internet“ am 22. April 2021 in der Reform des Telekommunikationsgesetzes vom Deutschen Bundestag festgeschrieben.