Wegfall der Gasbeschaffungsumlage
Die
ursprünglich von Gesetzgeber ab dem 01.10.2022 vorgesehene
Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) wurde
erst kurz vor ihrem Inkrafttreten wieder abgeschafft.
Selbstverständlich werden
wir den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage in unseren Abrechnungen
berücksichtigen. Das gilt auch für die temporäre Absenkung der Umsatzsteuer auf Erdgaslieferungen von 19 auf 7 Prozent, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
Neue und veränderte Umlagen für Gaskunden ab dem 01.10.2022
Seit dem 1. Oktober 2022 wird mit der Gasspeicherumlage eine neue Umlage
für Gaskunden erhoben. Mit ihr sollen Mehrkosten für die
Erdgas-Ersatzbeschaffung finanziert werden, die aufgrund der
ausfallenden Erdgaslieferungen aus Russland entstehen.
Zusätzlich
zur neuen Umlage werden zwei weitere Umlagen
erhöht. Die Bilanzierungsumlage und die Konvertierungsumlage gibt es
schon seit Längerem, sie lagen jedoch bisher bei 0,00 Cent je
Kilowattstunde.
Auch wir müssen die gesetzlichen Umlagen an unsere Gaskunden weitergeben.
Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dient der Einhaltung der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher.
Sie soll der Firma Trading Hub Europe (THE) Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, zum Beispiel für die ungeplanten Zusatzausgaben für den Erdgaseinkauf zur Befüllung der Erdgasspeicher. Die Trading Hub Europe ist zuständig für die Organisation des deutschen Gasmarktes.
Die Höhe der Gasspeicherumlage beträgt 0,063 Cent je Kilowattstunde brutto (0,059 Cent je Kilowattstunde netto). Sie wird jeweils für drei Monate festgelegt.
Bilanzierungsumlage
Die Trading Hub Europe (THE) ist zuständig für die Organisation des deutschen Gasmarktes. Sie plant und beobachtet laufend den Gasverbrauch und sorgt dafür, dass das Gasnetz gleichmäßig ausgelastet ist, damit alle Kunden zuverlässig beliefert werden.
Wenn mehr Gas verbraucht wird, als im Gasnetz vorhanden ist, muss die Firma Trading Hub Europe kurzfristig Gasmengen nachkaufen. Diese kurzfristigen ungeplanten Gaseinkäufe sind allerdings aufgrund der hohen Marktpreise für Erdgas derzeit sehr teuer. Diese zusätzlichen Kosten sollen durch die Bilanzierungsumlage aufgefangen werden.
Die Bilanzierungsumlage wird alle zwölf Monate überprüft und gegebenenfalls angepasst. Ab dem 1. Oktober 2022 steigt sie von 0,00 Cent je Kilowattstunde auf brutto 0,610 Cent je Kilowattstunde (0,570 Cent je Kilowattstunde netto).
Konvertierungsumlage
Die Konvertierungsumlage soll Kosten decken, die durch die Umwandlung von Gas entstehen. In Deutschland unterscheidet man abhängig von der Gasherkunft zwei Erdgasarten. H-Gas hat einen höheren Energiegehalt als L-Gas. Das „H“ steht dementsprechend für „high“, also „hoch“, während das „L“ „low“, also „niedrig“ bedeutet.
Im Gasnetz kann je nach Versorgungsgebiet aber immer nur eine Gasart transportiert werden. Die Gasarten zu vermischen ist nicht möglich. Die Kosten, die durch die Konvertierung, also die Umwandlung, von L-Gas auf H-Gas oder auch andersherum entstehen, sollen durch die Konvertierungsumlage aufgefangen werden.
Sie erhöht sich ab dem 1. Oktober 2022 von 0,00 Cent je Kilowattstunde auf brutto 0,041 Cent je Kilowattstunde (0,038 Cent je Kilowattstunde netto). Die Konvertierungsumlage wird jeweils für zwölf Monate festgelegt.
Die Tabelle gibt einen Überblick über die Gasumlagen ab dem 01.10.2022:
Umlage | Betrag netto in Cent/kWh | Betrag brutto* in Cent/kWh |
Gasspeicherumlage | 0,059
| 0,063
|
Bilanzierungsumlage | 0,570
| 0,610
|
Konvertierungsumlage | 0,038
| 0,041
|
Summe | 0,667
| 0,714
|
* Inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.