Im Zuge des Konjunkturpaketes hat die Bundesregierung die Umsatzsatzsteuer vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gesenkt. Die Stadtwerke Schwerin geben die Umsatzsteuersenkung in vollem Umfang an ihre Kunden weiter.
Dabei ist der Lieferzeitraum von Bedeutung. Wer Strom, Erdgas, Fernwärme, Trinkwasser oder Telekommunikationsdienstleistungen von den Stadtwerken Schwerin bezieht, zahlt für Lieferungen vom 01.07. bis zum 31.12.2020 nur den gesenkten Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 Prozent bzw. für Trinkwasser 5 Prozent.
Seit dem 01.01.2021 gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 Prozent bzw. für Trinkwasser 7 Prozent.
Müssen Kunden der Stadtwerke aktiv werden?
Nein, unsere Kunden müssen nicht aktiv werden - die Abwicklung ist sehr einfach. Der jeweils abgesenkte Umsatzsteuersatz wird für den Lieferzeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 automatisch auf der nächsten (Jahres-)Rechnung berücksichtigt und ausgewiesen.
Ihre Zählerstände zum Stichtag errechnen wir anhand Ihres bisherigen Verbrauchs. Wer uns seine Zählerstände vom 31.12.2020 gern mitteilen möchte, nutzt dafür am besten unsere
► Online-Zählerstandsmeldung
oder unser Kundenportal (Login-Bereich). Natürlich nimmt auch unsere Kundenservice-Hotline Ihre Zählerstände entgegen.
Die monatlichen Abschläge haben sich aufgrund der Umsatzsteuer von unserer Seite nicht geändert. Eventuell zu viel gezahlte Beträge erstatten wir automatisch mit der folgenden (Jahres-)Rechnung.
Bei Fragen und Anliegen zur Umsatzsteuersenkung ist unser Kundenservice gern für Sie da.