Die ersten 10 Käufer eines neuen Erdgasfahrzeuges erhalten von den Stadtwerken Schwerin im Jahr 2021 auf Antrag einen Anschaffungszuschuss in Höhe von
500 Euro. Gefördert wird auch die Fahrzeugumrüstung von Benzin auf Erdgas.
Förderbedingungen:
- Der Antragsteller hat seinen Wohn- bzw. Firmensitz in Schwerin
- Der Antragsteller ist Strom-, Fernwärme- und/oder Erdgas-Kunde der Stadtwerke Schwerin
- Das Fahrzeug ist auf den Antragsteller zugelassen
- Die Förderung wird für die Zulassung folgender Fahrzeuge vergeben:
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Gekaufte oder geleaste Neufahrzeuge mit Erdgasantrieb, die nach dem 01.01.2021 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
- Nach dem 01.01.2021 erstmals auf Erdgasbetrieb nachgerüstete Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Nachrüstung nicht älter als zwei Jahre sind (Datum der Erstzulassung).
- Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Das Erdgasfahrzeug hat durch
kein anderes Förderprogramm in Deutschland eine Förderung erhalten, die
mit dem Erdgasbetrieb des Fahrzeuges in Verbindung steht. Ausgenommen
hiervon sind Fördermaßnahmen vom Initiativkreis Mecklenburg-Vorpommern
„Das Erdgasfahrzeug“.
- Das geförderte Fahrzeug wird für mindestens zwei Jahre mit einem Werbeaufkleber versehen, der auf den Erdgasantrieb hinweist (Aufklebermotiv siehe unten)