Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Umlagenbeträge für Stromlieferungen. Stromumlagen sind staatlich veranlasst und werden deutschlandweit einheitlich erhoben.
Umlagen sind ein fester Bestandteil des Arbeitspreises. Sie fallen für jede verbrauchte Kilowattstunde an. Vom Stromlieferanten müssen die Umlagen über die Rechnung eingezogen und abgeführt werden.
- Die KWK-Umlage steigt von netto 0,275 auf 0,277 Cent je Kilowattstunde.
- Die § 19 StromNEV-Umlage steigt von netto 0,643 auf 1,558 Cent je Kilowattstunde.
- Die Offshore-Umlage steigt von netto 0,656 auf 0,816 Cent je Kilowattstunde.
- Die Umlage zu abschaltbaren Lasten wird seit dem Jahr 2023 nicht mehr erhoben. Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten ist gemäß § 20 Abs. 2 AbLaV am 1. Juli 2022 größtenteils außer Kraft getreten.
- Die EEG-Umlage wurde bereits zum 1. Juli 2022 auf null Cent je Kilowattstunde gesetzt.
- Im Jahr 2025 betragen die Umlagen für Strom in Summe 2,651 Cent je Kilowattstunde zuzüglich der Umsatzsteuer.
Darum geht es bei den Umlagen:
Offshore-Netzumlage: | Entschädigungszahlungen in Verbindung mit Offshore-Windkraftanlagen sowie Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
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§19 StromNEV-Umlage:
| Geringere Netzentgelte für Unternehmen, die viel Strom benötigen
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KWK Umlage:
| Stromerzeugung in umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung
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Stand: 25.10.2024