Seit dem 01.01.2021 gelten neue Umlagenbeträge für Stromlieferungen. Stromumlagen sind staatlich veranlasst und werden deutschlandweit einheitlich erhoben.
Die Umlagen sind fester Bestandteil des Arbeitspreises. Sie fallen für jede verbrauchte Kilowattstunde an. Vom Stromlieferanten müssen sie über die Rechnung eingezogen und abgeführt werden.
- Aufgrund eines Bundeszuschusses sank die EEG-Umlage zum 01.01.2021 von netto 6,756 auf 6,500 Cent je Kilowattstunde.
- Die §19-StromNEV-Umlage stieg leicht von netto 0,358 auf 0,432 Cent je Kilowattstunde.
- Die anderen Umlagen änderten sich zum Jahreswechsel nur geringfügig.
- In Summe betragen die Umlagen für Strom im Jahr 2021 7,59 Cent je Kilowattstunde zuzüglich der Umsatzsteuer .
Die Höhe aller Umlagen auf einen Blick:
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Darum geht es bei den Umlagen:
EEG-Umlage: | Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
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Offshore-Netzumlage: | Entschädigungszahlungen in Verbindung mit Offshore-Windkraftanlagen sowie Kosten für Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
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§19 StromNEV-Umlage:
| Geringere Netzentgelte für Unternehmen, die viel Strom benötigen
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KWK Umlage:
| Stromerzeugung in umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung
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Umlage für abschaltbare Lasten:
| Stabilisierung der Übertragungsnetze, Versorgungssicherheit
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Stand: 04.01.2021