EU-geförderte Geothermie

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Preisgarantien

Die Stadtwerke Schwerin geben bei Vertragsabschluss für Strom oder Gas in einigen Tarifen Preisgarantien. Laufzeiten und Umfänge der Preisgarantien können je nach Vertrag unterschiedlich sein:


Die Nettopreisgarantie

Diese Preisgarantie ist relativ umfassend und sichert Sie ab gegen Änderungen des Energiekostenanteils, der Netzentgelte sowie der Umlagen und Abgaben. Bestandteile der Nettopreisgarantie sind nicht:

  • die Umsatzsteuer
  • die Energiesteuer
  • zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen
  • das Entgelt für den Messstellenbetrieb, wenn die Verbrauchsstelle auf ein intelligentes Messsystem umgestellt wird
Sollten sich Änderungen dieser Preisbestandteile ergeben, dürfen diese auch während der Gültigkeit der Preisgarantie an die Kunden weitergegeben werden.


Die eingeschränkte Preisgarantie

Die eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil und die Netzentgelte. In der Preisgarantie sind nicht enthalten:

  • die Umsatzsteuer,
  • die Stromsteuer,
  • die EEG-Umlage,
  • die KWK-Umlage,
  • die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV,
  • die Offshore-Haftungsumlage, 
  • die Umlage für abschaltbare Lasten,
  • zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen
  • das Entgelt für den Messstellenbetrieb, wenn die Verbrauchsstelle auf ein intelligentes Messsystem umgestellt wird

Alle von der Preisgarantie ausgeschlossenen Preisbestandteile sind staatlich veranlasst und von den Stadtwerken Schwerin nicht beeinflussbar. Bei Änderungen können die Preise entsprechend angepasst werden.