EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Preisgarantien für Stromtarife


Bei Neuabschluss einiger Stromtarife geben wir eine Preisgarantie für die Erstlaufzeit. Der Umfang der Preisgarantie kann je nach Tarif unterschiedlich sein:


Die Nettopreisgarantie

Diese Preisgarantie ist relativ umfassend und sichert Sie ab gegen Änderungen des Energiekostenanteils, der Netzentgelte sowie der Umlagen und Abgaben. Bestandteile der Nettopreisgarantie sind nicht:

  • die Umsatzsteuer
  • die Stromsteuer
  • zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen
Sollten sich Änderungen dieser Preisbestandteile ergeben, dürfen diese auch während der Gültigkeit der Preisgarantie an Sie weitergegeben werden.


Die eingeschränkte Preisgarantie

Die eingeschränkte Preisgarantie ist begrenzt auf den Energiekostenanteil und die Netzentgelte. In der Preisgarantie sind nicht enthalten:

  • die Umsatzsteuer,
  • die Stromsteuer,
  • die KWK-Umlage,
  • die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV,
  • die Offshore-Netzumlage, 
  • zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen

Alle von der Preisgarantie ausgeschlossenen Preisbestandteile sind staatlich veranlasst und von den Stadtwerken Schwerin nicht beeinflussbar. Bei Änderungen können die Preise entsprechend angepasst werden.