EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Was ist eine eingeschränkte Preisgarantie (Gas)?


Bei Neuabschluss des Vertrages geben wir Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie für die Erstlaufzeit. Damit sind Sie gegen einige Preisrisiken abgesichert, aber nicht gegen Änderungen von Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstigen hoheitlichen Belastungen.

Bestandteile der eingeschränkten Preisgarantie sind nicht:

  • die Gasspeicherumlage
  • die Bilanzierungsumlage
  • das Konvertierungsentgelt
  • die Konvertierungsumlage
  • die Umsatzsteuer
  • die Energiesteuer
  • zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen

Sollten sich Änderungen dieser Preisbestandteile ergeben, können diese auch während der Gültigkeit der Preisgarantie an Sie weitergegeben werden.