Elektromobilität

Elektromobilität

Anmeldung da Anmeldepflicht:

Bitte beachten Sie die seit März 2019 geltende gesetzliche Meldepflicht für Ladeeinrichtungen. Hierzu zählen das Laden per Ladesäule / Wallbox (ortsgebunden) oder an einer 3- phasigen Steckdose (Mobil). 

Eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge ist ab einer Leistung von 3,6 kW(kVA) anmeldepflichtig. Ladeeinrichtungen > 11 kW (kVA) bedürfen zusätzlich einer vorherigen Beurteilung und Zustimmung durch den Netzbetreiber.

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an: hausanschluss@swsn.de

Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter: 0385 633 3594

1.    Ladeeinrichtung < 3,6 kW an 230 V Steckdose (1-phasig)

Keine Anmeldung notwendig                                                                                 

2.    Ladeeinrichtung > 3,6 kW bis 11 kW(3-phasig)

Anmeldung mit dem Datenblatt „Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“

Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

Die Anmeldung kann bis 11 kW auch ohne Elektroinstallationsbetrieb vorgenommen werden. Unabhängig davon empfehlen wir dringend einen Elektroinstallationsbetrieb für die Planung und Umsetzung einer Ladesäule hinzuzuziehen. Nur dadurch können Sie sicher sein das Ihre elektrotechnische Anlage für den Anschluss einer Ladesäule geeignet ist und keine Gefahr durch z.B. Brand entstehen kann. Bedenken Sie bei einer Ladesäule handelt es sich um eine sogenannte Dauerlast für welche herkömmliche Elektroinstallationen in der Regel nicht ausgelegt sind.

3.    Ladeeinrichtung > 11 kW (3-phasig)

Ladeeinrichtungen > 11 kW werden durch einen Installationsbetrieb, mit Hilfe zweier Datenblättern, bei uns angemeldet.

a.    Anmeldung zum Netzanschluss

Der Installateur nutzt dazu wie für jede Anschluss- /Anlagenveränderung das Formblatt Anmelddung zum Netzanschluss:


Anmeldung zum Netzanschluss  

Damit bestätigt uns dieser, dass Ihre elektrotechnische Anlage in Ordnung und für die Versorgung einer Ladesäule geeignet ist. Ganz wichtig ist die Angabe über die zukünftig gleichzeitig benötigte Leistung. Dabei schätzt der Fachmann den maximalen Leistungsbedarf Ihrer aktuellen Geräte zuzüglich der neuen Ladeeinrichtung. Diese Bewertung ist eventuell kostenpflichtig. Sollte der maximale Leistungsbedarf über 30 kW liegen kommen weitere Kosten beim Netzbetreiber durch einen sogenannten Baukostenzuschuss hinzu. Die Information über den maximalen Leistungsbedarf  trägt dazu bei, dass wir die Strombedarfe und Lastschwerpunkte in unserem Netz besser abschätzen können. Somit können wir einen möglichen Netzausbau besser erkennen und es treten bei Ihnen zukünftig keine Engpässe beim Laden auf. 

b.    „Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“

Zusätzlich benötigen wir weitere Informationen zu Ihrer Ladesäule. Um wie viele Ladepunkte handelt es sich? Ist ein intelligentes Lastmanagement vorgesehen?

Dazu nutzen Sie bitte das folgende Datenblatt:

Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“


 
Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
 

Mit Ihrer Hilfe schaffen wir gemeinsam den Schritt in eine neue Welt der Mobilität.


Mehr Informationen zur Elektromobilität

Wie wird E-Mobilität für alle möglich? Was bedeutet es für das Netz, wenn alle E-Autos fahren? Und warum brauchen wir eigentlich spezielle Steckdosen zum Stromtanken? 


Antworten auf diese Fragen und vieles mehr, können Sie unter  ► https://backbone.vde.com/ [Externer Link] nachlesen.