Hausanschluss Strom

Bevor der Netzanschlussvertrag abgeschlossen werden kann, muss eine Beantragung der Anmeldung zum Netzanschluss bzw. der Antrag zur Herstellung eines Hausanschlusses erfolgen. Bitte senden Sie uns hierzu das jeweilige Formular ausgefüllt zu.

Formular für Kunden mit Installateur:

Anmeldung zum Netzanschluss

Formular für Kunden ohne Installateur:

Antrag zur Herstellung eines Hausanschlusses

 

Die Vertragsunterlagen werden nach Prüfung der Anmeldung zum Netzanschluss bzw. des Antrages zur Herstellung eines Hausanschlusses durch die NGS an Sie versandt.

Verträge

Netzanschlussvertrag Niederspannung

Netzanschlussvertrag Mittelspannung

Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mittelspannung

 

Unter nachfolgendem Link finden Sie die Allgemeinen Vorschriften der NGS:

► Link zu den Allgemeinen Vorschriften

 

Inbetriebsetzung-Änderungsanzeige

Infoblatt Wärmepumpen
 

Weitere Informationen zu den Netzanschlussbedingungen und gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter der Rubrik Allgemeine Vorschriften und Datenschutz.

Für die Errichtung der Hausanschlüsse Strom und Gas werden die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) durch die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) beauftragt.