Informationen

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist seit dem 2. September 2016 in Kraft und wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende. Es regelt das Mess- und Zählwesen in Deutschland umfassend neu. Neben allgemeinen Regelungen zur Durchführung des Messstellenbetriebs für Strom und Gas, enthält es vor allem Vorgaben für den Rollout von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen.

Die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) arbeitet seit Jahresbeginn 2017 daran, die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes in der Landeshauptstadt zu erfüllen. Es besteht eine Umbauverpflichtung für rund 71.000 Zähler im Stadtgebiet, die in den nächsten 14 Jahren ausgetauscht werden müssen.  

Sie erreichen uns rund um das Thema Messstellenbetrieb unter:

► ngs-kommunikation@swsn.de

 

FAQ

In Bezug auf das Messstellenbetriebsgesetz hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst. In dem nachfolgenden Link haben Sie die Möglichkeit die FAQ nachzulesen.

► FAQ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [Externer Link]