EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten

  • www.stadtwerke-schwerin.de
  • www.meckpommstrom.de
  • www.mienstroom.de

Die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) ist bemüht, ihre Websiten im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseiten www.stadtwerke-schwerin.de, www.meckpommstrom.de und www.mienstroom.de sind laut den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V noch nicht barrierefrei.


Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.08.2023 erstellt. Grundlage der Erklärung ist eine Prüfung durch das Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH. Die Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH hat einen Konformitätstest der Barrierefreiheit für die Website www.stadtwerke-schwerin.de in der Version vom 01.06. bis 14.07.2023 durchgeführt.Der Prüfauftrag erfolgte durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern.Im Zuge der vorliegenden Prüfung wurden nicht alle Anforderungen aus der Tabelle A.1 der Norm EN 301 549 geprüft. Es wird jedoch sichergestellt, dass alle empfohlenen Prüfkriterien der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik Bestandteile der Prüfung waren. Die vereinfachte Überwachung der Konformität gemäß BITVO M-V gegen die gesetzlichen Anforderungen ergibt folgende Bewertung: noch nicht vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

  • Alternative Beschreibung nicht vorhanden
  • Überschriftenreihenfolge in HTML nicht hierarchisch
  • Inhalte nicht in Reihenfolge ihrer Bedeutung
  • Keine Möglichkeit der programmgesteuerten Eingabe
  • Information ausschließlich durch Farbe wahrnehmbar
  • Texte unzureichend wahrnehmbar
  • Inhalte nach Textvergrößerung nicht wahrnehmbar
  • Text auf Grafik für assistive Technologien nicht zugänglich
  • Kein automatischer Umbruch
  • Kontrastverhältnisse bei Nicht-Text-Inhalten nicht ausreichend wahrnehmbar
  • Inhalte nach Textanpassung nicht wahrnehmbar
  • Bedienelemente nicht mit der Tastatur bedienbar
  • Bewegende Informationen ohne Pausiermöglichkeit
  • Bereiche der Website nicht überspringbar
  • Seitentitel der Webseiten nicht aussagekräftig
  • Fokus-Reihenfolge nicht verständlich
  • Identische Linktexte mit unterschiedlichen Linkzielen
  • Kein wahrnehmbarer Tastaturfokus
  • Fehlerkennzeichnung nicht ausreichend
  • Fehlerhafte HTML-Syntax
  • Aktueller Menüeintrag für Nutzer assistiver Technologien nicht wahrnehmbar
  • Statusmeldung programmatisch nicht verfügbar
  • Konformitätsanforderungen der WCAG nicht erfüllt
  • PDF/UA- und WCAG-Standard nicht umgesetzt
  • Erläuterungen in Leichter Sprache nicht vorhanden
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache nicht vorhanden

Unverhältnismäßige Belastung

Für alle genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits im Betrieb. Die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen.


Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Vielen Dank für Ihr Feedback!
Unsere Kontaktdaten:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin


Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.



Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V, Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: ► www.barrierefreies-web-mv.de [Externer Link]


Stand der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.08.2023 erstellt.