EU-geförderte Geothermie

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

300 Euro Klimaprämie für Ihr Elektroauto


Was ist die THG-Quote?

Als privater oder gewerblicher Eigentümer von einem reinen Elektrofahrzeug helfen Sie aktiv mit, CO2 einzusparen. Mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wird Ihr Engagement anerkannt und mit einer Prämie belohnt.

Mit der THG-Quote werden die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Weil es praktisch nicht möglich ist, dass Sie als Verbraucher direkt an die Mineralölkonzerne herantreten, erlaubt der Gesetzgeber, dass Sie die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote an einen Dienstleister übertragen können.


Klimaprämie für Elektrofahrzeuge (THG-Quote)

Wir als Stadtwerke Schwerin ermöglichen Ihnen den Zugang zu dieser Klimaprämie mit nur wenigen Klicks. Hierfür benötigen wir lediglich eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins und Ihre Zustimmung.

Nutzen Sie einfach die folgende Klickstrecke, um sich in nur zwei Minuten für die THG-Quote zu registrieren und Ihre Klimaprämie für reine Elektrofahrzeuge zu erhalten. Für Hybrid-Autos, Plug-In-Hybride, Verbrenner sowie Wasserstoff- und Erdgas-Autos sieht der Gesetzgeber keine Förderung vor.


Höhe der Klimaprämie (THG-Quote)

Für das Jahr 2023 beträgt die Klimaprämie:

  •  300 Euro für PKW 
  •  450 Euro für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen

Jetzt für die Klimaprämie für Elektrofahrzeuge (THG-Quote) registrieren:

Im folgenden Online-Formular können Sie Ihre Klimaprämie für Elektrofahrzeuge (THG-Quote) bei den Stadtwerken Schwerin für das laufende Jahr beantragen:


Fragen und Antworten zur Klimaprämie


Wie kann ich die Klimaprämie (THG-Quote) nutzen?

Sie sind als Besitzer eines reinen Elektrofahrzeuges berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Wir bieten Ihnen hierzu ab sofort die Klimaprämie für Elektrofahrzeuge (THG-Quote) an. 

Was muss ich dafür tun und welche Voraussetzungen gibt es?

Sie brauchen lediglich eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind.

Außerdem benötigen wir Ihre Zustimmung, dass Sie uns als Stadtwerke Schwerin als Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung Ihrer THG-Quote bestimmen.

Welche Fahrzeuge sind für die Klimaprämie (THG-Quote) zugelassen?

Für die Klimaprämie (THG-Quote) sind nur reine Elektroautos zugelassen. Hybrid-Autos, Plug-In Hybride, Verbrenner sowie Wasserstoff- und Erdgas-Autos sind nicht zugelassen.

Warum kann ich das nicht selber machen?

Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese an die Mineralölkonzerne verkaufen können. Daher bündeln die Stadtwerke Schwerin in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten anderer Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren.

Außerdem sind eine Reihe administrativer Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.

Wie wird meine Klimaprämie steuerrechtlich behandelt?

Am 29.03.2022 hat das Landesamt für Steuern im Bundesland Rheinland-Pfalz zur Besteuerung der THG-Prämie Stellung bezogen:

"Ist das Elektroauto oder auch E-Zweirad (nur mit Fahrzeugschein) im Privatvermögen, so unterliegt die Veräußerung der THG-Quote mangels 'Anschaffung' nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft."

Unabhängig hiervon möchten wir darauf hinweisen, dass die konkrete steuerliche Situation jedes Elektroauto- oder auch E-Zweirad-Besitzers immer individuell zu beurteilen ist.

Bitte wenden Sie sich für weitere steuerrechtliche Fragen an Ihren Steuerberater, da die Stadtwerke Schwerin nicht befugt sind, steuerrechtliche Beratungen durchzuführen.

Bin ich als Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen ebenfalls berechtigt?

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die Klimaprämie (THG-Quote) für Ihre Fahrzeuge beantragen.Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist.

Bitte achten Sie außerdem darauf, in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die Klimaprämie (THG-Quote) zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.

Wo und wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten und Dokumente werden unter Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die Klimaprämie (THG-Quote) notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre).

Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, so dass eine Weitergabe an Drittländer ausgeschlossen ist.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzinformation.

Muss ich die Klimaprämie jährlich neu beantragen?

Ja, die Klimaprämie für Elektroautos (THG-Quote) muss jedes Jahr bis zum 31.12. für das laufende Jahr beantragt werden. Hierzu erhalten Sie zur Erinnerung eine E-Mail.