Die Stadtwerke Schwerin sind bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu arbeiten wir bereits an der Erneuerung unserer Internetseiten.
Barriere melden: Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler auf dieser Internetseite
Wenn einzelne Inhalte unserer aktuellen Internetseiten für Sie schwer
zugänglich sind, melden Sie sich bitte bei uns. Wir bemühen uns,
bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen.
Stand der Vereinbarkeit unserer Internetseiten mit den Anforderungen
Unsere
Internetseiten sind noch nicht vollständig mit des LBGG M-V und der
BITVO M-V vereinbar (Stand: 04.11.2021). Derzeit werden unsere
Internetseiten entsprechend überarbeitet.Rechtgrundlagen
- Das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (LBGG M-V) vom 09.04.2020.
- Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) vom 14.12.2020.
Stand der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.06.2022 erstellt.