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regionale Entwicklung

Staatliche Umlagen für Strom in 2023


Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Umlagenbeträge für Stromlieferungen. Stromumlagen sind staatlich veranlasst und werden deutschlandweit einheitlich erhoben.

Umlagen sind ein fester Bestandteil des Arbeitspreises. Sie fallen für jede verbrauchte Kilowattstunde an. Vom Stromlieferanten müssen die Umlagen über die Rechnung eingezogen und abgeführt werden.

  • Die EEG-Umlage wurde bereits zum 1. Juli 2022 auf null Cent je Kilowattstunde gesetzt.
  • Die Offshore-Umlage beträgt im Jahr 2023 netto 0,591 Cent je Kilowattstunde.
  • Die KWK-Umlage beträgt in 2023 0,357 Cent je Kilowattstunde netto.
  • Die § 19 StromNEV-Umlage beträgt seit dem 1. Januar 2023 netto 0,417 Cent je Kilowattstunde.
  • Die Umlage für Abschaltbare Lasten für 2023 wurde bisher (noch) nicht veröffentlicht. Zur Nachholung systembedingter Plan-Ist-Differenzen kann diese Umlage noch bis einschließlich 31.12.2023 erhoben werden.
  • Im Jahr 2023 betragen die Umlagen für Strom in Summe 1,365 Cent je Kilowattstunde zuzüglich der Umsatzsteuer.

Die Höhe aller Umlagen auf einen Blick:

Tabelle Stromumlagen, Copyright: SWS  

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Darum geht es bei den Umlagen:

Offshore-Netzumlage:Entschädigungszahlungen in Verbindung mit Offshore-Windkraftanlagen sowie Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
§19 StromNEV-Umlage:
Geringere Netzentgelte für Unternehmen, die viel Strom benötigen

KWK Umlage:

Stromerzeugung in umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung
Umlage für abschaltbare Lasten:
Stabilisierung der Übertragungsnetze, Versorgungssicherheit


Stand: 25.10.2022