Seit dem 01.01.2022 gelten neue Umlagenbeträge für Stromlieferungen. Stromumlagen sind staatlich veranlasst und werden deutschlandweit einheitlich erhoben.
Umlagen sind fester Bestandteil des Arbeitspreises. Sie fallen für jede verbrauchte Kilowattstunde an. Vom Stromlieferanten müssen die Umlagen über die Rechnung eingezogen und abgeführt werden.
- Aufgrund eines weiteren Bundeszuschusses sank die EEG-Umlage zum 01.01.2022 von netto 6,500 auf 3,723 Cent je Kilowattstunde.
Ab 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage auf 0 Cent je Kilowattstunde.
- Die KWK-Umlage stieg leicht von netto 0,254 auf 0,378 Cent je Kilowattstunde.
- Die anderen Umlagen änderten sich zum Jahreswechsel nur geringfügig.
- In Summe betragen die Umlagen für Strom im Jahr 2022 4,960 Cent je Kilowattstunde zuzüglich der Umsatzsteuer .
Die Höhe aller Umlagen auf einen Blick:
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Darum geht es bei den Umlagen:
EEG-Umlage: | Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
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Offshore-Netzumlage: | Entschädigungszahlungen in Verbindung mit Offshore-Windkraftanlagen sowie Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
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§19 StromNEV-Umlage:
| Geringere Netzentgelte für Unternehmen, die viel Strom benötigen
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KWK Umlage:
| Stromerzeugung in umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung
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Umlage für abschaltbare Lasten:
| Stabilisierung der Übertragungsnetze, Versorgungssicherheit
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Stand: 10.06.2022