Bei Neuabschluss einiger Stromtarife geben wir eine Preisgarantie für die Erstlaufzeit. Der Umfang der Preisgarantie kann je nach Tarif unterschiedlich sein:
Die Nettopreisgarantie
Diese Preisgarantie ist relativ umfassend und sichert Sie ab gegen Änderungen des Energiekostenanteils, der Netzentgelte sowie der Umlagen und Abgaben. Bestandteile der Nettopreisgarantie sind
nicht:
- die Umsatzsteuer
- die Energiesteuer
- zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen
- das Entgelt für den Messstellenbetrieb, wenn die Verbrauchsstelle auf ein intelligentes Messsystem umgestellt wird
Sollten sich Änderungen dieser Preisbestandteile ergeben, dürfen diese auch während der Gültigkeit der Preisgarantie an Sie weitergegeben werden.
Die eingeschränkte Preisgarantie
Die eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil und die Netzentgelte. In der Preisgarantie sind
nicht enthalten:
- die Umsatzsteuer,
- die Stromsteuer,
- die EEG-Umlage,
- die KWK-Umlage,
- die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV,
- die Offshore-Haftungsumlage,
- die Umlage für abschaltbare Lasten,
- zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen
- das Entgelt für den Messstellenbetrieb, wenn die Verbrauchsstelle auf ein intelligentes Messsystem umgestellt wird
Alle von der Preisgarantie ausgeschlossenen Preisbestandteile sind staatlich veranlasst und von den Stadtwerken Schwerin nicht beeinflussbar. Bei Änderungen können die Preise entsprechend angepasst werden.