Lieferantenrahmenvertrag/Netznutzungsvertrag

Am 20.12.2017 hat die BNetzA mit Beschluss BK6-17-168 den Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag Strom an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende angepasst und veröffentlicht.

Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet neue Netznutzungs-/Lieferantenrahmenverträge entsprechend der Festlegung abzuschließen.

Wenn Sie im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) tätig werden wollen, dann muss der Abschluss eines Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag Strom im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) erfolgen. Wir bitten Sie, um eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleisten zu können, die im Vertrag hinterlegten Formularfelder auszufüllen und den Vertrag per E-Mail an ngs-lieferanten-strom@swsn.de zu senden.

Laut Beschluss der BNetzA ist die Textform ausreichend.

„Dabei müssen die Angaben zur Identifikation der den Vertrag schließenden Marktbeteiligten sowie das Datum des Vertragsschlusses übereinstimmend konkretisiert werden.“

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mail die Mindestangaben beinhaltet. Sobald uns Ihre Anfrage vorliegt, werden wir Ihnen fristgerecht eine Rückmeldung geben.