EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Erdgas-Ersatzversorgung


Für Gewerbekunden in Niederdruck mit einem jährlichen Gasverbrauch über 10.000 Kilowattstunden stellt die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) Erdgas im Rahmen der Erdgas-Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für einen Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung.

Eine Ersatzversorgung liegt vor, wenn ein Geschäftskunde mit einem prognostizierten Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden aus dem Niederdrucknetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Gasbezug ohne gültigen Liefervertrag stattfindet.

Aktuelle Preise für die Ersatzversorgung mit Erdgas,
gültig ab dem 01.04.2024

Jahresverbrauch
in kWh
Arbeitspreis1
Cent/kWh
Grundpreis
EUR/Jahr
 nettobrutto2nettobrutto2
0          bis     1.00017,807
21,19
42,0049,98
1.001   bis      4.00016,47719,61
54,0064,26
4.001   bis    10.00015,227
18,12
 132,00157,08
ab 10.001
15,61718,58207,00246,33

1 inkl. Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis, Gasspeicherumlage,
   Bilanzierungsumlage und Konvertierungsumlage
2 inkl. Umsatzsteuer (gerechnet mit 19 Prozent). Ändert sich Umsatzsteuer,
   ändern sich die Bruttobeträge entsprechend.


Preisänderungen der Ersatzversorgung sind möglich

Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.