Für Gewerbekunden in Niederdruck mit einem jährlichen Gasverbrauch über 10.000 Kilowattstunden stellt die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) Erdgas im Rahmen der Erdgas-Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für einen Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung.
Eine Ersatzversorgung liegt vor, wenn ein Geschäftskunde mit einem prognostizierten Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden aus dem Niederdrucknetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Gasbezug ohne gültigen Liefervertrag stattfindet.
Aktuelle Preise für die Ersatzversorgung mit Erdgas,
gültig ab dem 01.04.2024
Jahresverbrauch in kWh | Arbeitspreis1 Cent/kWh | Grundpreis EUR/Jahr |
| netto | brutto2 | netto | brutto2 |
0 bis 1.000 | 17,807
| 21,19
| 42,00 | 49,98 |
1.001 bis 4.000 | 16,477 | 19,61
| 54,00 | 64,26 |
4.001 bis 10.000 | 15,227
| 18,12
| 132,00 | 157,08
|
ab 10.001
| 15,617 | 18,58 | 207,00 | 246,33 |
1 inkl. Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis, Gasspeicherumlage,
Bilanzierungsumlage und Konvertierungsumlage
2 inkl. Umsatzsteuer (gerechnet mit 19 Prozent). Ändert sich Umsatzsteuer,
ändern sich die Bruttobeträge entsprechend.
Preisänderungen der Ersatzversorgung sind möglich
Gemäß § 38
Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung
jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und
ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach
Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.