EU-geförderte Projekte
Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Der Förderantrag muss spätestens einen Monat nach Kauf des Fahrrads gestellt werden.
Bitte füllen Sie den Förderantrag vollständig aus und senden Sie uns diesen unterschrieben zu. Die Stadtwerke Schwerin entscheiden auf Grundlage der Förderrichtlinie und der verfügbaren Mittel über den Antrag.
Es werden im Jahr 2024 insgesamt maximal 30 Pedelecs, E-Bikes und E-Lastenfahrräder gefördert. Sollte dieses Kontingent bereits vor Ablauf der Frist (31.12.2024) erreicht sein, endet das Förderprogramm vorzeitig.