Mit dem Bau des Abwasserhausanschlusses bzw. Änderung oder Erweiterung eines bestehenden Abwasserhausanschlusses darf erst nach Vorliegen einer schriftlichen Anschlusserlaubnis begonnen werden.
Zum Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal wird durch die SAE mit Erteilen der Anschlusserlaubnis ein Anschlusspunkt vorgegeben. Die Verlegung der Hausanschlussleitung vom vorgegebenen Anschlusspunkt bis zum Haus (Grundstücksentwässerungsanlage) ist durch den Grundstückseigentümer zu beauftragen und zu finanzieren. Die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage hat durch eine Fachfirma zu erfolgen.
Ist im öffentlichen Bereich eine Trennkanalisation vorhanden, so ist bei der Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage sicherzustellen, dass der Hausanschluss für Niederschlagswasser an den öffentlichen Regenwasserkanal und der Hausanschluss für Schmutzwasser an den öffentlichen Schmutzwasserkanal angeschlossen ist. Werden Gebäudeteile an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen, die sich unterhalb der Rückstauebene befindet, so hat sich der Grundstückseigentümer mit Herstellung des Hausanschlusses gegen Rückstau zu sichern.