Gemäß § 77 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbaren Energien (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach §§ 70 bis 74 mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Dieser Pflicht kommt die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) mit dieser Veröffentlichung nach.
Bericht gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Bericht gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Anlage 1 - Aggregierte Daten lt. Testat
Aggregierte Daten lt. Testat 2016
Aggregierte Daten lt. Testat 2015
Aggregierte Daten lt. Testat 2014
Aggregierte Daten lt. Testat 2013
Aggregierte Daten lt. Testat 2012