EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Kann ich meinen Vertrag beim Umzug mitnehmen?

Sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Adresse möglich ist, ziehen wir gern mit Ihnen um.

Für Strom gilt: Je nach Vertragsmodell haben Sie bei uns in vielen Fällen die Möglichkeit, Ihren Stromliefervertrag einfach zu Ihrer neuen Adresse mitzunehmen. Die Vertragskonditionen einschließlich Preisen und Restlaufzeit bleiben dann dieselben wie vor Ihrem Umzug. Sollte keine Vertragsmitnahme möglich sein, wählen Sie einfach einen neuen Tarif aus.

Für Gas gilt: Für Gas bieten wir zwar keine direkte Vertragsmitnahme an, aber in den meisten Fällen ist eine Weiterbelieferung zu neuen Konditionen möglich. Das heißt, Sie schließen für Ihre neue Adresse einfach einen neuen Vertrag mit uns ab, sofern wir dort Gas liefern.

Für Wärme und Wasser gilt: Die Belieferung mit Wärme und Wasser bieten wir nur in Schwerin an. Ob und wie eine Weiterbelieferung nach Ihrem Umzug innerhalb Schwerins gestaltet werden kann, hängt von der Anschluss- und Eigentümersituation der einzelnen Immobilie ab.

Wir beraten Sie gern. Melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice unter Telefon 0385 633-1427 oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de. Oder nutzen Sie das Kontaktformular im Kundenportal.