EU-geförderte Geothermie
Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung
Kann ich meinen Vertrag beim Umzug mitnehmen?
Sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Adresse möglich ist, ziehen wir gern mit Ihnen um.
Für Strom gilt:
Je nach Vertragsmodell haben Sie bei uns in vielen Fällen die
Möglichkeit, Ihren Stromliefervertrag einfach zu Ihrer neuen Adresse
mitzunehmen. Die Vertragskonditionen einschließlich Preisen und
Restlaufzeit bleiben dann dieselben wie vor Ihrem Umzug. Sollte keine
Vertragsmitnahme möglich sein, wählen Sie einfach einen neuen Tarif aus.
Für Gas gilt: Für Gas bieten wir zwar keine direkte
Vertragsmitnahme an, aber in den meisten Fällen ist eine
Weiterbelieferung zu neuen Konditionen möglich. Das heißt, Sie schließen
für Ihre neue Adresse einfach einen neuen Vertrag mit uns ab, sofern
wir dort Gas liefern.
Für Wärme und Wasser gilt: Die
Belieferung mit Wärme und Wasser bieten wir nur in Schwerin an. Ob und
wie eine Weiterbelieferung nach Ihrem Umzug innerhalb Schwerins
gestaltet werden kann, hängt von der Anschluss- und Eigentümersituation
der einzelnen Immobilie ab.
Wir beraten Sie gern. Melden
Sie sich einfach bei unserem Kundenservice unter Telefon 0385 633-1427
oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de. Oder nutzen Sie das
Kontaktformular im Kundenportal.