EU-geförderte Geothermie
Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?
Das ist kein Problem. Bis spätestens 5 Wochen nach Ihrem Einzug können
Sie ohne weiteres mit den Stadtwerken Schwerin umziehen, d. h. innerhalb
dieser Frist ist eine übergangslose Ummeldung möglich. Selbst danach
können Sie mit Strom und Gas wieder zu uns wechseln, allerdings mit
etwas Wartezeit. In der Zwischenzeit springt der lokale Grundversorger
vor Ort ein.
Melden Sie sich einfach bei uns, Kundenservice-Telefon 0385
633-1427.