EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?

Das ist kein Problem. Bis spätestens 5 Wochen nach Ihrem Einzug können Sie ohne weiteres mit den Stadtwerken Schwerin umziehen, d. h. innerhalb dieser Frist ist eine übergangslose Ummeldung möglich. Selbst danach können Sie mit Strom und Gas wieder zu uns wechseln, allerdings mit etwas Wartezeit. In der Zwischenzeit springt der lokale Grundversorger vor Ort ein.

Melden Sie sich einfach bei uns, Kundenservice-Telefon 0385 633-1427.