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Schweriner Fernwärme erfüllt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Schweriner Fernwärme erfüllt die Vorgaben ► des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) [Externer Link] , denn sie wird fast vollständig in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt und spart so im großen Stil CO2-Emissionen ein. Damit ist Fernwärme eine zukunftssichere Lösung für alle Bauherren in Schwerin.

Das GEG verpflichtet alle Eigentümer von Neubauten seit dem 1. Januar 2009 dazu, einen Teil des Wärmeenergiebedarfs ihres Hauses aus erneuerbaren Energien zu decken. Als Wärmeenergiebedarf gilt der Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und ggf. auch Kühlung. Da nicht jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes erneuerbare Energien nutzen kann und der Einsatz auch nicht immer sinnvoll ist, können anstelle erneuerbarer Energien auch andere Maßnahmen ergriffen werden, die ähnlich klimaschonend sind.

Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung stellt nach dem GEG eine gleichwertige Ersatzmaßnahme für die Nutzung erneuerbarer Energien dar. Schweriner Fernwärme-Kunden erfüllen daher automatisch die gesetzliche Auflage. Der zusätzliche Einbau von Wärmepumpen, Solarkollektoren oder Ähnlichem ist zur Erfüllung der Vorgaben des GEG also nicht erforderlich.

Momentan gelten die Anforderungen zur Nutzung Erneuerbaren Energien des Gebäudeenergiegesetzes nur für Neubauten und Bestandsbauten der öffentlichen Hand. Das Gesetz räumt den Ländern jedoch explizit das Recht ein, die Bestimmungen des Gesetzes ebenfalls auf weitere Bestandsgebäude auszudehnen. Auch hier gilt: Wer mit Schweriner Fernwärme heizt, ist auf der sicheren Seite, da er bereits die Vorgaben des Gesetzes erfüllt und sich klimabewusst verhält. Gute Aussichten für Schweriner Fernwärmekunden!