Auf dieser Seite veröffentlicht die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) mögliche Informationen, die als Insider-Information für den Energiehandel gelten können.
"Eine Insider-Information ist eine nicht öffentlich bekannte, präzise
Information, die direkt oder indirekt ein oder mehrere
Energiegroßhandelsprodukte betrifft und die, wenn sie öffentlich bekannt
würde, die Preise dieser Energiegroßhandelsprodukte wahrscheinlich
erheblich beeinflussen würde."
(Quelle: Merkblatt Bundesnetzagentur)
Aktuelles Protokoll:
Statusmeldung der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Marktteilnehmer
sind gemäß Artikel 4 der EU-Verordnung über die Integrität und die
Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) verpflichtet,
Insider-Informationen in Bezug auf ihr Unternehmen oder auf ihre
Erzeugungsanlagen effektiv und rechtzeitig zu veröffentlichen.
Die
REMIT dient der Stärkung des Vertrauens in die Integrität der Strom-
und Gasgroßhandelsmärkte. Um unrechtmäßige Gewinne durch Marktmissbrauch
zu verhindern, sind Insider-Handel und Marktmanipulation verboten. Die
REMIT bildet zusammen mit dem EnWG die rechtliche Grundlage für
Handelsüberwachung durch die Bundesnetzagentur.