Marktstammdatenregister

Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur schreibt hierzu folgendes auf Ihrer Homepage

Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen unter ► www.marktstammdatenregister.de [Externer Link] zu registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke.

Die Registrierung aller Anlagen ist unter:
https://www.marktstammdatenregister.de
vorzunehmen.

Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!

Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals, also ab dem 31.1.2019.

Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Nähere Informationen erhalten Sie unter:
► https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/MaStR/MaStR_node.html [Externer Link]

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Bundesnetzagentur:

Marktstammdatenregister
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

E-Mail: ► service@marktstammdatenregister.de [Externer Link]
Hotline: 0228 14-3333
(Mo-Fr 9.00 – 17.00 Uhr)