Die Gesetze zur Regelung der Energiepreisbremsen treten am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, spätestens am 1. Januar 2023.
Großverbraucher sowie Krankenhäuser werden direkt ab dem 1. Januar 2023 entlastet.
Kleine und mittlere Verbraucher erhalten die Entlastung ab März 2023. Im März 2023 erfolgt dann auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023.