Die Gas- und Wärmepreisbremse gilt für private Haushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Gas- und Wärmeverbrauch unter 1,5 Mio. Kilowattstunde je Verbrauchsstelle.
Ebenfalls berechtigt sind:
- Kunden, die Wärme oder Erdgas im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum beziehen;
- Wohnungseigentümergemeinschaften;
- zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen;
- Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen;
- staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts-und Forschungsbereichs;
- Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein;
- Einrichtungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation;
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.