EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Für wen gilt die Gas- und Wärmepreisbremse?

Die Gas- und Wärmepreisbremse gilt für private Haushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Gas- und Wärmeverbrauch unter 1,5 Mio. Kilowattstunde je Verbrauchsstelle.

Ebenfalls berechtigt sind:

  • Kunden, die Wärme oder Erdgas im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum beziehen;
  • Wohnungseigentümergemeinschaften;
  • zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen;
  • Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen;
  • staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts-und Forschungsbereichs;
  • Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein;
  • Einrichtungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation;
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.