In der Regel bestehen keine direkten Wärme- bzw. Gaslieferverträge zwischen Mieterinnen und Mietern mit Energieversorgern. Deshalb wird die Entlastung durch die Gas- und Wärmepreisbremse voraussichtlich mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung von den Vermieterinnen bzw. Vermietern an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben. Konkrete Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter.