EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Wie erhalten Sie die Soforthilfe?

Die Stadtwerke ziehen den Abschlag für Erdgas und Fernwärme mit Fälligkeit zum 1. Dezember 2022 nicht ein. Eine Überweisung des Abschlages bzw. die Zahlung per Dauerauftrag ist ebenfalls nicht nötig. Falls der Betrag dennoch gezahlt wird, verrechnen wir diesen ganz einfach mit der nächsten Jahresrechnung, so dass Ihnen kein Nachteil daraus entsteht.

Für Mieterinnen und Mieter gilt: Mieter haben in der Regel keine direkten Verträge mit Energieversorgern. Deshalb soll die Dezember-Entlastung mit der jährlichen Heizkostenabrechnung von den Vermietern an die Mieter weitergegeben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei ihren Vermietern bzw. Hausverwaltern.