EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Wie wird die Soforthilfe berechnet?

Für Erdgaskunden wird ein Zwölftel des im September prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis bewertet.

Für Fernwärmekunden wird dieser Betrag auf Basis des Septemberabschlages zuzüglich eines Aufschlages von 20 Prozent ermittelt.

Den Entlastungsbetrag fordern wir anstelle Ihres Dezember-Abschlages bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab, welche hierfür finanzielle Mittel des Bundes zur Verfügung stellt. Diesen Betrag verrechnen wir automatisch in der nächsten Gas- bzw. Wärmeabrechnung. Dort wird der Entlastungsbetrag für Dezember 2022 gesondert ausgewiesen.