13. Bekommen die Stadtwerke Schwerin 100% ihrer Ausgaben vom Staat erstattet?
Nein! Im Rahmen der Ausschreibung mussten alle teilnehmenden Unternehmen ihre geplanten Kosten für die Planung, den Ausbau und den Betrieb des Glasfasernetzes für den Bauzeitraum und sieben Jahre Betrieb ermitteln. Zudem wurden die erwartete Anzahl an Kunden und die damit verbundenen Einnahmen ermittelt und diese anschließend von den geplanten Kosten abgezogen. Diese Differenz nennt sich „Wirtschaftlichkeitslücke“ (siehe Frage 14). Und nur diese wird im Rahmen des Förderprogrammes ausgeglichen.