EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

9. Wieso wird mein Nachbar an das geförderte Breitbandnetz angeschlossen, aber ich nicht?

Ob ein Objekt bzw. eine Region als offiziell unterversorgt gilt, resultiert aus der vorangegangenen Markterkundung. Hier fließen die Rückmeldungen der Internetanbieter zusammen. Im offiziellen Katalog für förderfähige Anschlüsse werden nur Objekte aufgeführt, die seitens der Anbieter mit weniger als 30 Mbit/s im Downstream versorgt werden können und für die keine Erschließung in den kommenden drei Jahren geplant ist. Nur dann gelten sie als sogenannte weiße Flecken und können von dem staatlichen Förderprogramm profitieren.
Die Stadtwerke Schwerin haben keinen Einfluss darauf, welche Objekte im Rahmen der Markterkundung als offiziell förderfähig eingestuft werden.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihr Internetanschluss nach den genannten Kriterien falsch bewertet und daher förderfähig sein könnte, wenden Sie sich bitte an den von der Stadt Schwerin beauftragten Breitbandkoordinator:

Telefon: 0385 633 - 5100
E-Mail:   breitband@ks-mecklenburg.de